Im Straßenverkehr liegt die Hauptunfallzeit in den Wintermonaten, wenn Eis und Schnee die Straßenverhältnisse bestimmen. Kommt es zu einem Unfall, gilt es die eigenen finanziellen Interessen gegenüber dem Unfallgegner und der Versicherung geltend zu machen. Häufig ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit dem Fall zu beauftragen, um möglichst günstig aus der Misere zu kommen.
Nach einem Verkehrsunfall gilt es schnellstmöglich die Unfallstelle zu sichern (Warndreieck) und gegebenenfalls die Verletzten zu versorgen, beziehungsweise einen Notarzt zu rufen. Bei größeren Sachschäden dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, um keine Spuren zu verwischen. Bei unklarer Schuldfrage sollten lediglich die Personalien, Fahrzeugdaten und Versicherungsnummer angegeben werden.