Das Erbrecht erlaubt jedem testierfähigen Bürger selbst über die Aufteilung seines Nachlasses zu bestimmen. Er kann beliebige Personen als Erben in sein Testament einsetzen, muss aber stets die Pflichtteilsansprüche direkter Blutsverwandter berücksichtigen. So erbt nicht automatisch der hinterbliebene Ehepartner alleine das gesamte Vermögen, die eigenen Kinder haben laut Erbrecht in jedem Fall Anspruch auf den Pflichtteil.