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Urteil: Unfallversicherung muss für Schlafwandler nicht aufkommen
Urteil: Unfallversicherung muss für Schlafwandler nicht aufkommen Urteil: Unfallversicherung muss für Schlafwandler nicht aufkommen
Viele kennen jemanden, der regelmäßig schlafwandelt oder sind vielleicht sogar selbst betroffen. Wer so etwas einmal erlebt hat, weiß, dass einen das Schlafwandeln auch nicht nur in seltsame, sondern ab und an auch in gefährliche Situationen bringen kann. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg muss für solche Fälle die Unfallversicherung nicht aufkommen.
Hinzugefügt am 11.03.2011 - 17:21:35 von sarahweinz - 1 Benutzer
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