Wer in eine neue Wohnung zieht, muss beim Verwalter eine Mietkaution hinterlassen. Die Mietkaution beträgt zumeist 2-3 Kaltmieten. Das Geld für die Kaution ist natürlich nicht weg, denn sie muss vom Verwalter auf ein Sparbuch mit Zinsen angelegt werden.
So manch ein Käufer von Grundstücken kann sich in nächster Zeit wie es aussieht über Rückzahlungen freuen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich eine weit verbreitete Praxis von Kommunen zur Erschließung von Bauland gekippt.