Bei einer englischen Insolvenz in England erfolgt im Gegensatz zum deutschen Insolvenzrecht, welches eine Restschuldbefreiung durch das zuständige Insolvenzgericht erst nach sechs Jahren vorsieht, die Restschuldbefreiung spätestens 12 Monaten nach Annahme vom Insolvenzantrag in England. Und wenn sich ein deutscher Staatsbürger nach England begibt und sich dort dem Restschuldbefreiungsverfahren unterwirft, welches den Regelungen des deutschen Insolvenzrechts grundsätzlich entspricht, so ist diesem Staatsbürger eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Deutschland anzuerkennen....